Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 war kein einmaliger Umsturz, sondern ein Prozess, der mit einer formal legalen Ernennung begann und in wenigen Monaten zur Zerstörung der demokratischen Ordnung führte. Diese Lektion behandelt streng sachlich und akademisch die dokumentierten Ereignisse und rechtlichen Schritte dieses Prozesses.

Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler nach langem Zögern und auf Drängen konservativer Kreise, insbesondere Franz von Papens, zum Reichskanzler. Im ursprünglichen Kabinett war neben der NSDAP nur die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) vertreten, deren Vertreter glaubten, Hitler politisch kontrollieren zu können.

Der Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933 diente der NS-Führung als unmittelbarer Anlass für die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar, die zentrale Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzte, darunter die Presse- und Versammlungsfreiheit. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 übertrug der Regierung die Befugnis, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen — die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde durch den Ausschluss der KPD und politischen Druck erreicht.

Die Lektion behandelt außerdem den Prozess der "Gleichschaltung": das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom April 1933 ermöglichte die Entlassung politisch missliebiger und jüdischer Beamter, die freien Gewerkschaften wurden im Mai 1933 zerschlagen und durch die NS-gesteuerte "Deutsche Arbeitsfront" ersetzt. Die paramilitärische SA spielte durch Straßenterror und Einschüchterung politischer Gegner eine zentrale Rolle bei der Schaffung des gesellschaftlichen Klimas, das diese Entwicklungen begünstigte. Der historisch umstrittene Begriff "Machtergreifung" selbst — ein von den Nationalsozialisten geprägter Ausdruck — wird kritisch eingeordnet.

  • Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 in ihren politischen Kontext einordnen können
  • Die Bedeutung der Reichstagsbrandverordnung für die Aussetzung von Grundrechten erklären können
  • Das Ermächtigungsgesetz und seine verfassungsrechtliche Tragweite beschreiben können
  • Den Prozess der Gleichschaltung an konkreten Beispielen (Berufsbeamtengesetz, Gewerkschaften) nachvollziehen können
  • Den Begriff 'Machtergreifung' historisch-kritisch einordnen können

Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 übertrug der Reichsregierung die Befugnis, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags zu erlassen — ein entscheidender Schritt zur faktischen Aufhebung der Gewaltenteilung in der Weimarer Republik.

Beispielfrage

Wer ernannte Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler?

Antwort anzeigen

Paul von Hindenburg

Paul von Hindenburg ernannte Hitler nach langem Zögern und auf Drängen konservativer Kreise, insbesondere Franz von Papens, zum Reichskanzler.

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