Der öffentliche Fragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Einbürgerungstest und den Test „Leben in Deutschland“ — 33 Fragen, 60 Minuten, 17 von 33 zum Bestehen. Zestly ist nicht mit dem BAMF verbunden und keine offizielle Prüfstelle.
Der Einbürgerungstest ist ein schriftlicher Multiple-Choice-Test: 33 Fragen, jeweils vier Antwortmöglichkeiten, genau eine ist richtig. 30 Fragen sind bundesweit gleich, 3 beziehen sich auf das Bundesland, in dem Sie den Test ablegen. Sie haben 60 Minuten Zeit, bestanden ist der Test mit 17 richtigen Antworten. Die Gebühr beträgt 25 €. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden.
Alle Fragen stammen aus dem öffentlichen Gesamtfragenkatalog des BAMF: 300 bundesweite Fragen plus 10 Fragen je Bundesland. Der Katalog ist vollständig veröffentlicht — im Test kommt keine Frage vor, die Sie nicht vorher hätten üben können. 2024 wurde der Katalog um Fragen zu jüdischem Leben in Deutschland, zum Existenzrecht Israels und zu Antisemitismus ergänzt; ältere Übungssammlungen enthalten diese Fragen noch nicht.
Beide Tests verwenden denselben Fragenkatalog, dasselbe Format und dieselbe Bestehensgrenze. Der Unterschied liegt im Anlass: Den Test „Leben in Deutschland“ (LiD) legen Sie am Ende des Orientierungskurses im Rahmen des Integrationskurses ab; das Zertifikat gilt sowohl für die Einbürgerung als auch für die Niederlassungserlaubnis. Den Einbürgerungstest legen Sie gesondert ab, wenn Sie keinen Integrationskurs besucht haben; er gilt nur für die Einbürgerung. Wer den LiD bereits mit mindestens 17 Punkten bestanden hat, muss den Einbürgerungstest nicht mehr ablegen.
Vom Test befreit sind Personen mit einem deutschen Schulabschluss sowie Personen, die den Test wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht ablegen können. Über die Befreiung entscheidet die Einbürgerungsbehörde, nicht die Prüfstelle.
Der Test wird an zugelassenen Prüfstellen abgelegt — meist an Volkshochschulen (VHS). Melden Sie sich frühzeitig an: In größeren Städten sind die nächsten Termine oft wochenlang ausgebucht. Ausgewertet wird der Test nicht vor Ort, sondern zentral beim BAMF in Nürnberg; das Zertifikat kommt per Post. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag die Bearbeitungszeit beim BAMF bei etwa zwei Monaten. Planen Sie diese Zeit ein, wenn Sie das Zertifikat für Ihren Einbürgerungsantrag brauchen.
Seit dem 27. Juni 2024 genügen 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für die Einbürgerung (vorher 8), und Mehrstaatigkeit ist zugelassen — die bisherige Staatsangehörigkeit muss nicht mehr aufgegeben werden. Die Sprachanforderung bleibt bei B1. Die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren für besonders gut integrierte Personen wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft, ohne Übergangsregelung: Auch bereits gestellte Anträge werden nach der neuen Rechtslage beurteilt. Dies ist eine Kurzübersicht und keine Rechtsberatung — die aktuellen Voraussetzungen finden Sie beim BAMF, beim BMI oder bei Ihrer Einbürgerungsbehörde.
Die zehn bundesweiten Musterprüfungen decken zusammen alle textbasierten bundesweiten Fragen des Katalogs ab — wer sie einmal durchgeht, hat jede textbasierte bundesweite Frage gesehen, die im Test vorkommen kann (7 Fragen mit Abbildungen des BAMF werden hier nicht veröffentlicht; sehen Sie sich diese im Originalkatalog an). Für jedes Bundesland gibt es zwei Musterprüfungen im echten Format — 30 bundesweite plus 3 Landesfragen — sowie einen Übungssatz mit allen textbasierten Landesfragen (8 der 10 Fragen je Bundesland; 2 Fragen mit Bildmaterial des BAMF sind nicht enthalten). Im Test bekommen Sie 3 der 10 Landesfragen Ihres Bundeslandes; lernen Sie deshalb alle. Zu jeder Frage gibt es eine Erklärung, warum die richtige Antwort richtig ist und was hinter den Begriffen steckt.
Quelle: Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Stand 07.05.2025. Die Lösungen wurden mit dem offiziellen Online-Testcenter des BAMF abgeglichen.
Zestly ist ein unabhängiges Lernangebot, nicht mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbunden und keine Prüfstelle. Die Fragen folgen dem veröffentlichten amtlichen Fragenkatalog des BAMF; maßgeblich ist dessen aktuelle Fassung.