Dieser Übungstest enthält 33 Fragen — 30 bundesweite plus 3 landesspezifische — als Simulation einer echten Einbürgerungstest-Prüfung für Hessen: genau die Struktur (33 Fragen), die auch beim echten Test in Hessen vorkommt. Alle Fragen stammen wortgetreu aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand 07.05.2025.
Die 3 landesspezifischen Fragen zu Hessen stammen aus dem offiziellen 10-Fragen-Pool für dieses Bundesland (2 der 10 Fragen enthalten Bildmaterial des BAMF, etwa das Landeswappen, und sind hier nicht enthalten — sie sind im Original-Katalog einsehbar). Die richtige Antwort wurde für jede Frage einzeln gegen den offiziellen Online-Testtrainer des BAMF (oet.bamf.de) geprüft. Zu jeder Frage gibt es eine ausführliche Erklärung.
Ein Beispiel aus diesem Übungstest: "Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …"
Wichtiger Hinweis: Zestly ist nicht mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verbunden oder von ihm autorisiert. Dieser Übungstest dient ausschließlich der Vorbereitung und ersetzt nicht die offizielle Testdurchführung bei einer zugelassenen Stelle.
Auszug aus dem offiziellen BAMF-Gesamtfragenkatalog: "Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …" (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Stand 07.05.2025.)
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
er eine dunkle Haut hat.
Wird ein Bewerber allein aufgrund seiner Hautfarbe abgelehnt, ist das ein klares Beispiel für Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Mangelnde Deutschkenntnisse, überhöhte Gehaltsvorstellungen oder fehlende Berufserfahrung wären dagegen sachlich zulässige Ablehnungsgründe.