Behörden — Merkblatt zum Termin bei der Einbürgerungsbehörde

Dieses Material steht genau an der Stelle, an der Sprachtraining und Einbürgerungsverfahren zusammenlaufen: Der Lesetext ist ein Merkblatt, wie es eine Einbürgerungsbehörde vor dem Termin verschickt.

Es sagt, welche Unterlagen mitzubringen sind und in welcher Form — im Original und dazu je eine Kopie. Es erklärt, wie die Deutschkenntnisse nachzuweisen sind. Es regelt, was zu tun ist, wenn ein Papier fehlt. Und es macht klar, dass eine andere Person den Antrag nur mit schriftlicher Vollmacht stellen kann.

Die wichtigste Frage des Materials ist zugleich die, an der in der Wirklichkeit die meiste Zeit verloren geht: Sprachnachweis und Einbürgerungstest sind zwei verschiedene Nachweise. Das Merkblatt sagt es mit zwei Wörtern — „Getrennt davon“ —, und eine der neun Fragen bietet das Zertifikat über den Einbürgerungstest als Antwort auf die Frage nach dem Sprachnachweis an. Wer diese Unterscheidung im Text findet, findet sie auch im eigenen Verfahren.

Die zweite Schlussfolgerungsfrage betrifft den Fall, dass jemand den Test „Leben in Deutschland“ bereits bestanden hat: Das Zertifikat gilt dann auch für die Einbürgerung, ein zweiter Test ist nicht nötig — am Sprachnachweis ändert das jedoch nichts. Eine dritte prüft, was das Merkblatt für fehlende Unterlagen vorsieht: hingehen, nicht absagen.

Zwei Wortschatzfragen behandeln Behördendeutsch, das man kein zweites Mal nachschlagen sollte: „Vollmacht“ und „Wir nehmen auf, was vorliegt“.

Jede Erklärung zitiert die Stelle im Merkblatt, aus der die Antwort folgt. Acht Lernkarten sichern den Wortschatz: Einbürgerung, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, Merkblatt, Vollmacht, vorliegen, nachweisen, Einbürgerungstest.

Der Text ist ein Original, für dieses Training geschrieben; Stadt und Behörde sind erfunden. Bewusst enthält er keine Gebühren, keine Bearbeitungszeiten und keine Aufenthaltsdauern — solche Angaben ändern sich, und ein Übungstext ist der falsche Ort, sie zu lernen. Verbindlich ist immer Ihre Einbürgerungsbehörde.

  • Ein Merkblatt einer Behörde lesen und die geforderten Unterlagen vollständig erfassen
  • Sprachnachweis und Einbürgerungstest als zwei getrennte Anforderungen unterscheiden
  • Verstehen, dass ein bestandener Test „Leben in Deutschland“ den Einbürgerungstest ersetzt, den Sprachnachweis aber nicht
  • Wissen, wie man sich verhält, wenn zum Behördentermin ein Dokument fehlt
  • Behördenwörter wie Vollmacht, vorliegen und Aufenthaltstitel sicher verwenden

Aus dem Merkblatt: „Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit, dazu je eine Kopie.“ — „Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie mit einem Zertifikat der Stufe B1 nach; ein deutscher Schulabschluss wird ebenfalls anerkannt. Getrennt davon brauchen wir das Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest.“ — „Kommen Sie trotzdem zum Termin. Wir nehmen auf, was vorliegt, und notieren, was später nachzureichen ist.“

Beispielfrage

Lesen Sie dieses Merkblatt einer Einbürgerungsbehörde und beantworten Sie dann die Frage. Stadt Kirchfeld · Einbürgerungsbehörde Merkblatt zu Ihrem Termin Sie haben einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde erhalten. Damit wir Ihren Antrag an diesem Tag aufnehmen können, lesen Sie bitte dieses Merkblatt. Was Sie mitbringen Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit, dazu je eine Kopie. Dazu gehören: Ihr Pass, Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Geburtsurkunde, Nachweise über Ihr Einkommen aus den letzten zwölf Monaten sowie Ihr Mietvertrag. Sprache und Test Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie mit einem Zertifikat der Stufe B1 nach; ein deutscher Schulabschluss wird ebenfalls anerkannt. Getrennt davon brauchen wir das Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest. Wenn Sie den Test „Leben in Deutschland“ mit mindestens 17 Punkten bestanden haben, reicht dieses Zertifikat aus; einen zweiten Test müssen Sie dann nicht ablegen. Wenn Unterlagen fehlen Kommen Sie trotzdem zum Termin. Wir nehmen auf, was vorliegt, und notieren, was später nachzureichen ist. Ein neuer Termin ist dann meist nicht nötig. Wichtig: Kommen Sie persönlich. Eine andere Person kann den Antrag nur mit einer schriftlichen Vollmacht für Sie stellen. — Wozu dient dieses Merkblatt?

Antwort anzeigen

Es sagt, wie man sich auf den Termin bei der Behörde vorbereitet.

Der erste Absatz nennt den Zweck: „Damit wir Ihren Antrag an diesem Tag aufnehmen können, lesen Sie bitte dieses Merkblatt.“ Danach folgt nur, was man mitbringen und beachten soll. Eine Entscheidung teilt das Merkblatt nicht mit, und Testfragen stehen nicht darin.

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