Am Schwarzen Brett hängt in deutschen Betrieben alles, was alle angeht — und es hängt dort in einem Ton, der weder privat noch amtlich ist. Wer diese Sorte Text nicht sicher liest, erfährt Regeländerungen erst, wenn er gegen sie verstoßen hat.
Der Text dieses Materials ist ein solcher Aushang. Die Geschäftsleitung kündigt zwei geänderte Abläufe an und lädt zu einem Termin: Die Krankmeldung muss künftig am ersten Tag bis neun Uhr telefonisch erfolgen — eine SMS reicht ausdrücklich nicht mehr —, und die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag vorliegen. Urlaubsanträge laufen nur noch über das Zeitsystem, mit einer eigenen Frist für die Sommermonate. Dazu kommt eine Betriebsversammlung, deren Teilnahme als Arbeitszeit gilt.
Die neun Fragen prüfen vier Fähigkeiten. Zwei Detailfragen hängen daran, zwei Tage und zwei Uhrzeiten im selben Absatz richtig zuzuordnen: Der erste Tag und neun Uhr gehören zur telefonischen Meldung, der vierte Tag zur Bescheinigung. Zwei Schlussfolgerungsfragen führen konkrete Personen ein — jemanden, der seinen Urlaubsantrag zu spät einreicht, und jemanden, der am Tag der Versammlung Spätschicht hat — und verlangen, dass man die passende Regel im Text findet und auf den Fall anwendet.
Die beiden Wortschatzfragen behandeln zwei Ausdrücke, die für das Arbeitsleben in Deutschland zentral sind. „Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit“ ist die Konstruktion „gilt als“, an der man erkennt, dass etwas behandelt wird wie etwas anderes. Und der „Betriebsrat“ wird im Aushang selbst erklärt — als gewählte Vertretung der Beschäftigten, ausdrücklich etwas anderes als die Geschäftsleitung, die den Aushang unterschreibt.
Jede Erklärung zitiert die Stelle im Text, aus der die Antwort folgt. Acht Lernkarten sichern den Wortschatz: Krankmeldung, ärztliche Bescheinigung, Urlaubsantrag, Betriebsversammlung, Betriebsrat, Personalabteilung, Spätschicht und die Wendung „gilt als“.
Der Aushang ist ein Original, für dieses Training geschrieben; Betrieb, Regeln und Termine sind erfunden.
Aus dem Aushang: „Wer krank ist, meldet sich am ersten Tag bis 9 Uhr telefonisch in der Abteilung. Eine Nachricht per SMS reicht nicht mehr. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag in der Personalabteilung vorliegen.“ — „Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit. Wer an diesem Tag Spätschicht hat, kommt nach der Versammlung in den Betrieb.“ — „Bei Fragen wenden Sie sich an die Personalabteilung, Raum 112, oder an den Betriebsrat, die gewählte Vertretung der Beschäftigten.“
Lesen Sie diesen Aushang am Schwarzen Brett eines Betriebs und beantworten Sie dann die Frage. Aushang am Schwarzen Brett — bitte lesen Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dem 1. April ändern sich zwei Abläufe im Betrieb. Krankmeldung: Wer krank ist, meldet sich am ersten Tag bis 9 Uhr telefonisch in der Abteilung. Eine Nachricht per SMS reicht nicht mehr. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag in der Personalabteilung vorliegen. Urlaub: Urlaubsanträge werden ab sofort nur noch über das Zeitsystem gestellt, nicht mehr auf Papier. Anträge für die Sommermonate Juli und August geben Sie bitte bis zum 15. Mai ein. Wer später kommt, bekommt seinen Wunschtermin nur, wenn in der Abteilung noch Plätze frei sind. Betriebsversammlung: Die nächste Versammlung findet am Donnerstag, 24. April, um 14 Uhr in der Kantine statt. Die Teilnahme gilt als Arbeitszeit. Wer an diesem Tag Spätschicht hat, kommt nach der Versammlung in den Betrieb. Bei Fragen wenden Sie sich an die Personalabteilung, Raum 112, oder an den Betriebsrat, die gewählte Vertretung der Beschäftigten. Die Geschäftsleitung — Worum geht es in diesem Aushang?
Um neue Regeln für Krankmeldung und Urlaub und um einen Termin.
Der Aushang kündigt an: „ab dem 1. April ändern sich zwei Abläufe im Betrieb“ — Krankmeldung und Urlaub — und nennt dazu einen Termin, die „Betriebsversammlung“. Von Löhnen, einer Schließung oder einer Wahl steht nichts im Text.