Die Bundesregierung ist das zentrale Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird von drei verfassungsrechtlichen Grundprinzipien geprägt, die in Art. 65 GG festgelegt sind: dem Kanzlerprinzip, dem Ressortprinzip und dem Kollegialprinzip. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe führt in diese Struktur ein und beleuchtet die zentralen Mechanismen, mit denen das parlamentarische Regierungssystem funktioniert.
Das Kanzlerprinzip verleiht dem Bundeskanzler die sogenannte Richtlinienkompetenz: Er bestimmt die Grundzüge der Regierungspolitik und trägt dafür die politische Verantwortung. Das Ressortprinzip besagt demgegenüber, dass jeder Minister seinen Geschäftsbereich innerhalb dieser Richtlinien eigenständig und in eigener Verantwortung leitet. Das Kollegialprinzip schließlich verlangt, dass die Bundesregierung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern gemeinsam entscheidet.
Ein zentraler Themenblock behandelt die Wahl des Bundeskanzlers nach Art. 63 GG: Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten vor, der im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (die sogenannte Kanzlermehrheit) benötigt. Das Modul vertieft zudem die beiden wichtigsten verfassungsrechtlichen Instrumente zur Beendigung oder Bestätigung einer Kanzlerschaft: das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67 GG, bei dem der Bundestag einen amtierenden Kanzler nur stürzen kann, wenn er gleichzeitig mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger wählt, sowie die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG, mit der ein Bundeskanzler selbst die parlamentarische Unterstützung für seine Politik überprüfen lassen kann — verweigert der Bundestag die Mehrheit, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen.
Abschließend wird die formale Rolle des Bundespräsidenten bei der Ernennung und Entlassung der Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers behandelt (Art. 64 GG). Die Fragen sind eigenständig verständlich und prüfungsrelevant für das Thema Exekutive im Fach Politik/Sozialkunde der Oberstufe.
Art. 65 Satz 1 GG: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung." Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG: "Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen."
Welche verfassungsrechtliche Funktion erfüllt das konstruktive Misstrauensvotum gemäß Art. 67 GG primär?
Die Ablösung des amtierenden Bundeskanzlers durch die Wahl eines Nachfolgers mit absoluter Mehrheit.
Das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67 GG ermöglicht es dem Bundestag, den Kanzler nur dann zu stürzen, wenn gleichzeitig ein Nachfolger mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt wird. Dies verhindert regierungslose Zustände.
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