Der Bundespräsident

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, verfügt jedoch — anders als etwa der US-Präsident — über überwiegend repräsentative Funktionen und nur wenige eigene politische Gestaltungsspielräume. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe erarbeitet Wahl, Aufgaben und Befugnisse dieses Amtes im Kontext des parlamentarischen Regierungssystems.

Gewählt wird der Bundespräsident nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung, einem eigens für diesen Zweck einberufenen Verfassungsorgan, das gemäß Art. 54 Abs. 3 GG aus den Mitgliedern des Bundestages sowie einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Kandidieren kann, wer das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Die Aufgaben des Bundespräsidenten gliedern sich in mehrere Bereiche. Bei der Gesetzesausfertigung prüft er sowohl die formelle Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens als auch — in engen Grenzen — offensichtliche materielle Verfassungsverstöße, bevor er ein Gesetz unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkünden lässt. In der repräsentativen Funktion verkörpert er die staatliche Einheit über den Parteienstreit hinweg und vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich, etwa durch die Beglaubigung von Gesandten. Das Modul behandelt zudem die sogenannten Reservefunktionen, die dem Bundespräsidenten in politischen Krisensituationen eine aktivere Rolle zuweisen — etwa die Möglichkeit, den Bundestag nach einer gescheiterten Vertrauensfrage aufzulösen.

Ein wichtiger dogmatischer Baustein ist das Prinzip der Gegenzeichnung (Kontrasignatur) nach Art. 58 GG: Die meisten Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister, um wirksam zu werden — eine wichtige Ausnahme bilden dabei etwa die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers. Schließlich wird die Immunität des Bundespräsidenten sowie das Verfahren der Amtsenthebung vor dem Bundesverfassungsgericht thematisiert.

  • Die Zusammensetzung und Funktion der Bundesversammlung erklären können
  • Die formellen Voraussetzungen für das Amt des Bundespräsidenten benennen können
  • Die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung verstehen
  • Das Prinzip der Gegenzeichnung (Kontrasignatur) und seine Ausnahmen erläutern können
  • Die überwiegend repräsentative Rolle des Bundespräsidenten im parlamentarischen System einordnen können

Art. 54 Abs. 3 GG: "Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden." Art. 58 Satz 1 GG regelt das Erfordernis der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Bundesminister.

Beispielfrage

Wie ist die Zusammensetzung der Bundesversammlung gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz geregelt?

Antwort anzeigen

Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.

Die Bundesversammlung ist ein reines Wahlgremium, das nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt. Sie setzt sich aus den Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Anzahl von Delegierten zusammen, die von den Landesparlamenten nach dem Verhältnis der Parteien gewählt werden.

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