Die Gewaltenteilung ist eines der zentralen Ordnungsprinzipien moderner Verfassungsstaaten und dient dem Schutz vor Machtmissbrauch, indem staatliche Aufgaben auf unterschiedliche, sich gegenseitig kontrollierende Institutionen verteilt werden. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe erarbeitet, wie dieses klassische, auf Montesquieu zurückgehende Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland konkret ausgestaltet ist.
Auf Bundesebene liegt die Exekutive bei der Bundesregierung, die gemäß Art. 65 GG die Regierungsgeschäfte leitet. Die Legislative, also die Gesetzgebung, obliegt in erster Linie dem Bundestag, während der Bundesrat als Vertretung der Länder an bestimmten Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Die Judikative wird durch die unabhängigen Gerichte ausgeübt, an deren Spitze für Verfassungsfragen das Bundesverfassungsgericht steht, das im Rahmen der abstrakten und konkreten Normenkontrolle die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz überprüft.
Ein zentraler Aspekt des Moduls ist die Besonderheit des parlamentarischen Regierungssystems: Anders als im strikten Gewaltenteilungsmodell der USA sind Legislative und Exekutive in Deutschland durch die parlamentarische Mehrheitsbildung eng miteinander verschränkt, da die Regierung aus der Parlamentsmehrheit hervorgeht und von deren Vertrauen abhängt. Die Fragen behandeln die konkreten Kontrollmechanismen, mit denen der Bundestag die Bundesregierung überwacht — etwa das konstruktive Misstrauensvotum, mit dem der Bundestag dem Bundeskanzler nur dann das Misstrauen aussprechen kann, wenn gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird, sowie Untersuchungsausschüsse als Instrument parlamentarischer Aufklärung.
Auch die besondere Rolle des Bundespräsidenten wird beleuchtet, der bei der Ausfertigung von Gesetzen eine formale und in engen Grenzen auch materielle Prüfungskompetenz besitzt. Das Zusammenspiel dieser Institutionen — mit wechselseitigen Kontroll- und Mitwirkungsrechten statt einer strikten Trennung — macht die deutsche Gewaltenteilung zu einem eigenständigen, prüfungsrelevanten Thema, das über das bloße Auswendiglernen der drei Gewalten hinausgeht.
Art. 65 GG: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung." Art. 67 Abs. 1 GG: "Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt."
Welches Organ ist gemäß dem Grundgesetz primär für die Ausübung der exekutiven Gewalt auf Bundesebene zuständig?
Die Bundesregierung
Die Bundesregierung, bestehend aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, bildet die Exekutive auf Bundesebene. Der Bundestag ist die Legislative, das Bundesverfassungsgericht die Judikative und der Bundesrat vertritt die Länderinteressen.
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