Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe nimmt im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine einzigartige Stellung ein: Es ist ein eigenständiges Verfassungsorgan, das gleichberechtigt neben den anderen obersten Bundesorganen steht, und wird zugleich als "Hüter der Verfassung" bezeichnet, weil es über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe vermittelt seine Aufgaben, seine Zusammensetzung und die wichtigsten Verfahrensarten.
Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, was eine breite demokratische Legitimation sichern soll. Voraussetzung für das Amt ist unter anderem die Befähigung zum Richteramt sowie ein Mindestalter von 40 Jahren; die Amtszeit beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen — Regelungen, die die Unabhängigkeit des Gerichts von tagespolitischen Mehrheiten stärken sollen.
Im Zentrum des Moduls stehen die wichtigsten Verfahrensarten. Bei der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG prüft das Gericht die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz, ohne dass ein konkreter Rechtsstreit vorliegen muss — antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Bei der konkreten Normenkontrolle hingegen legt ein Gericht während eines laufenden Verfahrens dem Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zur Prüfung vor, wenn es dieses für verfassungswidrig hält. Die Verfassungsbeschwerde schließlich ermöglicht es jedem Bürger, sich unmittelbar gegen eine Verletzung seiner Grundrechte durch die öffentliche Gewalt zu wenden — allerdings erst, nachdem der Rechtsweg vor den Fachgerichten ausgeschöpft wurde.
Abschließend behandelt das Modul die Bindungswirkung der Entscheidungen: Urteile des Bundesverfassungsgerichts entfalten Gesetzeskraft und binden alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden. Die Fragen sind eigenständig verständlich und prüfungsrelevant für das Thema Verfassungsgerichtsbarkeit im Fach Politik/Sozialkunde.
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG regelt die abstrakte Normenkontrolle auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG regelt die Verfassungsbeschwerde "jedermann" wegen Verletzung seiner Grundrechte.
Welches Prinzip beschreibt die Stellung des Bundesverfassungsgerichts im deutschen Staatsgefüge am präzisesten?
Es ist ein Verfassungsorgan, das als eigenständige und unabhängige Gewalt neben den anderen Verfassungsorganen steht.
Das Bundesverfassungsgericht ist kein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern ein eigenständiges Verfassungsorgan, das die Einhaltung des Grundgesetzes überwacht.
Dieses Quiz ausprobieren →Diese Prüfung ablegen →Diese Karteikarten üben →