Das deutsche Sozialversicherungssystem gilt als eines der ältesten und am stärksten institutionalisierten Sozialsysteme der Welt und ruht auf fünf Säulen: der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe erschließt die gemeinsamen Grundprinzipien dieses Systems sowie die Besonderheiten der einzelnen Versicherungszweige.
Das fundamentale ethische und strukturelle Prinzip, das alle fünf Säulen verbindet, ist das Solidaritätsprinzip: Beitragszahler finanzieren gemeinsam eine Versicherungsgemeinschaft, aus der Leistungen unabhängig vom individuellen Risiko oder der individuellen Beitragshöhe im Bedarfsfall gewährt werden. Eng damit verknüpft ist das Umlageverfahren, das insbesondere die Renten- und die Krankenversicherung kennzeichnet: Die Beiträge der aktuellen Beitragszahler fließen unmittelbar an die aktuellen Leistungsempfänger, es wird also kein individuelles Kapital angespart — ein Verfahren, dessen Stabilität maßgeblich vom Verhältnis der Beitragszahler zu den Leistungsempfängern sowie von der Höhe der beitragspflichtigen Löhne abhängt.
Das Modul behandelt zudem das Prinzip der paritätischen Finanzierung, wonach die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden — in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt dies seit 2019 auch wieder für den Zusatzbeitrag. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird ergänzend das Äquivalenzprinzip erläutert, wonach die Höhe der späteren Rente an die Höhe und Dauer der eingezahlten Beiträge gekoppelt ist. Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da sie ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird und speziell Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abdeckt.
Abschließend wird die 1995 als fünfte Säule eingeführte Pflegeversicherung als bewusst konzipierte Teilkaskoversicherung behandelt, die nur einen Teil der Pflegekosten abdeckt, sowie die Rolle des Staates, der die Sozialversicherungen durch Bundeszuschüsse ergänzt und für bestimmte Transferleistungsempfänger Beiträge übernimmt.
Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung — Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung — beruhen auf dem Solidaritätsprinzip und werden überwiegend im Umlageverfahren paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert; die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule bewusst als Teilkaskoversicherung eingeführt.
Welches der folgenden Prinzipien bildet das fundamentale ethische und strukturelle Fundament des deutschen Sozialversicherungssystems?
Das Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip ist der Kern des deutschen Sozialversicherungssystems, da es den Ausgleich zwischen starken und schwachen Versicherten sowie zwischen verschiedenen Lebenslagen ermöglicht. Das Äquivalenzprinzip spielt zwar in der Rentenversicherung eine Rolle, ist aber nicht das übergreifende Fundament.
Dieses Quiz ausprobieren →Diese Prüfung ablegen →Diese Karteikarten üben →