Der Deutsche Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das einzige direkt vom Volk gewählte Verfassungsorgan auf Bundesebene und steht damit im Zentrum der repräsentativen Demokratie in Deutschland. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe vermittelt die drei zentralen Funktionsbereiche des Bundestages: Gesetzgebung, Wahl und Kontrolle der Bundesregierung sowie die interne Organisation der parlamentarischen Arbeit.

Im Bereich der Gesetzgebung wird erarbeitet, wie Gesetzesentwürfe entstehen können — etwa aus der Mitte des Bundestages, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat — und welchen formalen Weg ein Gesetz bis zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten durchläuft. Ein zentraler Programmpunkt ist die Wahl des Bundeskanzlers gemäß Art. 63 GG: Der Bundestag wählt den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten, wobei im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich ist.

Besonderes Gewicht liegt auf den Kontrollrechten des Parlaments gegenüber der Bundesregierung: dem Budgetrecht als "Königsrecht" des Parlaments, mit dem der Bundestag den Bundeshaushalt als Gesetz beschließt, dem Recht auf Kleine und Große Anfragen, mit denen einzelne Abgeordnete oder Fraktionen Auskünfte von der Regierung verlangen können, sowie dem bereits in anderen Modulen behandelten konstruktiven Misstrauensvotum. Auch Untersuchungsausschüsse als Instrument der Aufklärung von Missständen werden thematisiert.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der inneren Organisation des Bundestages: der Bedeutung der Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten derselben Partei, die die parlamentarische Arbeit bündeln, sowie der Rolle der ständigen Ausschüsse, die Gesetzesvorhaben fachlich vorbereiten, bevor sie im Plenum abschließend beraten und beschlossen werden. Schließlich behandelt das Modul den Status der Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes, die gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind — das sogenannte freie Mandat, ein Grundpfeiler der repräsentativen Demokratie.

  • Die drei zentralen Funktionsbereiche des Bundestages (Gesetzgebung, Wahl, Kontrolle) benennen können
  • Das Verfahren der Bundeskanzlerwahl nach Art. 63 GG erklären können
  • Die wichtigsten parlamentarischen Kontrollinstrumente (Budgetrecht, Anfragen, Untersuchungsausschüsse) benennen können
  • Die Rolle von Fraktionen und ständigen Ausschüssen in der parlamentarischen Arbeit verstehen
  • Das Konzept des freien Mandats nach Art. 38 GG erläutern können

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG: "Sie [die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." Art. 63 Abs. 1 GG: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."

Beispielfrage

Welche der folgenden Funktionen gehört zu den Kernaufgaben des Deutschen Bundestages im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung?

Antwort anzeigen

Das Einsetzen von Untersuchungsausschüssen zur Aufklärung von Missständen

Der Bundestag kontrolliert die Regierung unter anderem durch Untersuchungsausschüsse. Die Ernennung der Minister erfolgt durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Kanzlers, nicht durch den Bundestag.

Dieses Quiz ausprobieren →Diese Prüfung ablegen →Diese Karteikarten üben →

← Politik und Sozialkunde

↑ Abitur