Grundzüge der europäischen Integration

Die europäische Integration ist ein historischer Prozess, der aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs entstand und die europäischen Staaten schrittweise von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union mit eigenen supranationalen Institutionen zusammenführte. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe zeichnet diesen Weg nach und arbeitet die grundlegenden Prinzipien heraus, die diesen Prozess bis heute prägen.

Am Anfang stand 1951 der Vertrag von Paris, mit dem sechs Gründungsstaaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ins Leben riefen — ein bewusst gewählter erster Schritt, der die Kontrolle über kriegswichtige Ressourcen vergemeinschaftete, um einen erneuten Krieg zwischen den beteiligten Staaten praktisch unmöglich zu machen. 1957 folgten die Römischen Verträge, mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet wurde, deren zentrales Ziel die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes war. Einen institutionellen Meilenstein markierte 1992 der Vertrag von Maastricht, der die Europäische Union in ihrer heutigen Form begründete und den Grundstein für die spätere Währungsunion legte.

Das Modul behandelt zudem die beiden großen Erweiterungsrunden von 2004 und 2007, mit denen zahlreiche mittel- und osteuropäische Staaten der EU beitraten — ein zentraler Schritt zur Überwindung der Teilung Europas nach dem Ende des Kalten Krieges. Ein eigener Themenblock widmet sich dem Schengener Abkommen, dessen primäres Ziel der Abbau der Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten war, sowie dem Subsidiaritätsprinzip, wonach die EU nur dann tätig werden soll, wenn ein Ziel auf nationaler oder regionaler Ebene nicht ausreichend erreicht werden kann.

Schließlich thematisiert das Modul das dauerhafte Spannungsfeld zwischen "Vertiefung" (der Übertragung weiterer Kompetenzen und der engeren institutionellen Verzahnung) und "Erweiterung" (der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten) der Union sowie die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts.

  • Die zentralen historischen Meilensteine der europäischen Integration (1951, 1957, 1992) benennen können
  • Ziel und Bedeutung des Vertrags von Maastricht erklären können
  • Die Erweiterungsrunden 2004/2007 im Kontext der Nachwendezeit einordnen können
  • Das Subsidiaritätsprinzip als Kompetenzverteilungsregel verstehen
  • Das Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Erweiterung der EU erläutern können

1951 gründeten sechs Staaten mit dem Vertrag von Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). 1957 folgten mit den Römischen Verträgen die Gründung der EWG. 1992 begründete der Vertrag von Maastricht die Europäische Union in ihrer heutigen institutionellen Form.

Beispielfrage

Welcher Vertrag legte 1951 den Grundstein für die europäische Integration durch die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)?

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Vertrag von Paris

Der Vertrag von Paris (1951) begründete die EGKS, die als erste supranationale Organisation die Kohle- und Stahlproduktion der Mitgliedstaaten unter eine gemeinsame Behörde stellte.

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