Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ruht auf fünf tragenden Verfassungsprinzipien, die in Art. 20 GG verankert und durch die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) sogar vor einer Änderung durch eine verfassungsändernde Mehrheit geschützt sind: dem Demokratieprinzip, dem Rechtsstaatsprinzip, dem Sozialstaatsprinzip, dem Bundesstaatsprinzip und dem Republikprinzip.
Dieses Lernmodul für die Abiturstufe führt systematisch in jedes dieser Prinzipien ein. Das Demokratieprinzip wird über das Konzept der repräsentativen Demokratie erschlossen — die Ausübung der Staatsgewalt durch gewählte Vertreter statt durch unmittelbare Volksentscheide im Regelfall — sowie über die besondere Ausprägung der "wehrhaften" oder "streitbaren" Demokratie, die sich unter anderem in der Möglichkeit von Parteiverboten und der Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG) zeigt. Das Rechtsstaatsprinzip wird anhand seiner konstituierenden Elemente behandelt: Gewaltenteilung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Rechtssicherheit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns.
Ein eigener Themenblock widmet sich dem Bundesstaatsprinzip, also dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik, bei dem die Länder eine eigene Staatsqualität besitzen und über den Bundesrat unmittelbar an der Bundesgesetzgebung mitwirken — ein Aspekt, der eng mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zusammenhängt. Das Sozialstaatsprinzip wird als Verpflichtung des Staates verstanden, für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit zu sorgen, ohne dass das Grundgesetz hierfür ein konkretes wirtschaftspolitisches Modell vorschreibt. Schließlich behandelt das Modul das Republikprinzip, das die Bundesrepublik als Staat ohne monarchisches, erbliches Staatsoberhaupt definiert und ein auf Zeit gewähltes, dem Volk verantwortliches Staatsoberhaupt vorsieht.
Die Fragen sind eigenständig verständlich formuliert und verlangen ein Verständnis dafür, wie diese fünf Prinzipien im Zusammenspiel die Grundordnung des deutschen Staates bilden — eine zentrale Grundlage für das Fach Politik/Sozialkunde in der gymnasialen Oberstufe.
Art. 20 Abs. 1 GG: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Art. 79 Abs. 3 GG: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Welches der genannten Verfassungsprinzipien ist durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG explizit vor einer verfassungsändernden Aufhebung geschützt?
Das Demokratieprinzip
Art. 79 Abs. 3 GG schützt die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze, zu denen explizit das Demokratieprinzip gehört, vor einer Änderung.
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