Verhältniswahl vs. Mehrheitswahl

Wahlsysteme entscheiden maßgeblich darüber, wie aus den Stimmen der Wähler die Sitzverteilung in einem Parlament berechnet wird — und damit auch darüber, welche Parteienlandschaft und welche Regierungsbildung ein politisches System begünstigt. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe stellt die beiden klassischen Grundtypen von Wahlsystemen gegenüber: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl, und erklärt, wie Deutschland beide Prinzipien im sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht kombiniert.

Bei der reinen Mehrheitswahl gewinnt in jedem Wahlkreis der Kandidat mit den meisten Stimmen das Mandat, während Stimmen für unterlegene Kandidaten für die Sitzverteilung folgenlos bleiben. Dieses System begünstigt tendenziell klare parlamentarische Mehrheiten und stabile Zwei-Parteien-Systeme, führt aber dazu, dass ein erheblicher Teil der Wählerstimmen im Ergebnis nicht repräsentiert wird. Die reine Verhältniswahl demgegenüber verteilt die Sitze proportional zum Stimmenanteil der Parteien und bildet die Wählerpräferenzen dadurch präziser ab, birgt jedoch das Risiko einer stärkeren Parteienzersplitterung und erschwerter Regierungsbildung.

Das deutsche Bundestagswahlrecht verbindet beide Prinzipien: Mit der Erststimme wählen die Bürger einen Wahlkreiskandidaten nach dem Mehrheitsprinzip, während die Zweitstimme über die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages nach dem Verhältnisprinzip entscheidet. Das Modul behandelt ausführlich die daraus resultierenden Besonderheiten des deutschen Systems: Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil proportional zustehen, sowie Ausgleichsmandate, mit denen die dadurch entstandene Verzerrung der Proportionalität für die übrigen Parteien wieder ausgeglichen wird — ein Mechanismus, der den Bundestag in der Vergangenheit erheblich vergrößert hat.

Schließlich wird die Funktion der Fünf-Prozent-Hürde erläutert, die eine übermäßige Zersplitterung des Parlaments verhindern und stabile Mehrheitsbildungen ermöglichen soll — verfassungsrechtlich ein Eingriff in die Erfolgswertgleichheit der Stimmen, der jedoch durch das legitime Ziel der Funktionsfähigkeit des Parlaments gerechtfertigt wird.

  • Mehrheitswahl und Verhältniswahl als Grundtypen von Wahlsystemen unterscheiden können
  • Erst- und Zweitstimme im deutschen Wahlsystem funktional voneinander abgrenzen können
  • Entstehung und Zweck von Überhang- und Ausgleichsmandaten erklären können
  • Vor- und Nachteile beider Wahlsystemtypen benennen können
  • Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Fünf-Prozent-Hürde verstehen

Das deutsche Bundestagswahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Die Erststimme entscheidet über die Wahlkreiskandidaten nach dem Mehrheitsprinzip, die Zweitstimme über die Sitzverteilung nach Parteien gemäß dem Verhältnisprinzip.

Beispielfrage

Welches der folgenden Merkmale ist ein konstitutives Element der reinen Mehrheitswahl?

Antwort anzeigen

Die Zuteilung des Mandats an den Kandidaten mit den meisten Stimmen im Wahlkreis

Die Mehrheitswahl zeichnet sich dadurch aus, dass in einem Wahlkreis derjenige gewinnt, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit). Andere Stimmen verfallen, was die proportionale Abbildung des Wählerwillens verhindert.

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