Diese Lektion untersucht die rechtlichen und politischen Etappen der deutschen Einheit im Jahr 1990. Ausgangspunkt ist der Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat und mit der Einführung der D-Mark sowie der Übernahme des westdeutschen sozialen Sicherungssystems die wirtschaftliche und soziale Angleichung noch vor der eigentlichen politischen Vereinigung einleitete. Parallel dazu verhandelten die vier ehemaligen Besatzungsmächte gemeinsam mit beiden deutschen Staaten den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der die Vorbehaltsrechte der Alliierten aus der Nachkriegszeit endgültig beendete und Deutschland die volle Souveränität zurückgab — verbunden mit der endgültigen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze und dem Verzicht auf jegliche Gebietsansprüche sowie der Begrenzung der Bundeswehr auf 370.000 Soldaten. Die Lektion erklärt den rechtlichen Weg des Beitritts: Die Volkskammer der DDR beschloss auf Grundlage des damaligen Artikel 23 Grundgesetz den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, der am 3. Oktober 1990 wirksam wurde und das offizielle Ende der DDR als souveränen Staat markierte. Behandelt wird zudem die Rolle der Treuhandanstalt, die für die Privatisierung und wirtschaftliche Sanierung der ehemaligen volkseigenen Betriebe zuständig war und diesen tiefgreifenden ökonomischen Transformationsprozess in den neuen Bundesländern maßgeblich gestaltete.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag beendete die aus der Nachkriegszeit stammenden Vorbehaltsrechte der vier ehemaligen Besatzungsmächte und stellte damit die volle völkerrechtliche Souveränität des wiedervereinigten Deutschlands wieder her.
Welches rechtliche Instrument bildete die Grundlage für den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990?
Der Einigungsvertrag
Der Einigungsvertrag regelte die Einzelheiten des Beitritts der DDR gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes. Der Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion war eine Vorstufe, und der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die außenpolitischen Aspekte.
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