Ostpolitik und Entspannungspolitik unter Willy Brandt

Diese Lektion untersucht die Ostpolitik der Bundesrepublik unter Bundeskanzler Willy Brandt ab 1969, mit der die bisherige außenpolitische Doktrin der "Nichtanerkennung" des Ostblocks durch eine Politik der Entspannung und Annäherung abgelöst wurde. Zentrale theoretische Grundlage war das von Egon Bahr entwickelte Konzept "Wandel durch Annäherung" — die schrittweise Veränderung kommunistischer Systeme durch Dialog und wirtschaftliche Verflechtung statt durch Konfrontation. Die Lektion behandelt den Moskauer Vertrag von 1970, der den gegenseitigen Gewaltverzicht und die Anerkennung der bestehenden europäischen Grenzen festlegte, sowie den Warschauer Vertrag desselben Jahres, in dem die Bundesrepublik erstmals die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens anerkannte — begleitet vom symbolisch bedeutsamen "Kniefall von Warschau" Brandts als Geste der Reue für die NS-Verbrechen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Grundlagenvertrag von 1972 zwischen Bundesrepublik und DDR, der die Aufnahme Ständiger Vertretungen und die gegenseitige Achtung der staatlichen Unabhängigkeit regelte — begleitet vom "Brief zur deutschen Einheit", der den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Wiedervereinigung wahrte. Behandelt werden zudem das Viermächte-Abkommen über Berlin 1971, die innenpolitische Kritik der Unionsparteien und der Vertriebenenverbände sowie die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975, deren "Korb III" Menschenrechte erstmals als legitimes Thema internationaler Diplomatie verankerte.

  • Das Konzept 'Wandel durch Annäherung' als Grundlage der Ostpolitik erklären können
  • Die Kernbestimmungen von Moskauer und Warschauer Vertrag 1970 benennen können
  • Was der Grundlagenvertrag 1972 tatsächlich regelte — und was nicht — einordnen können
  • Die Bedeutung des 'Briefs zur deutschen Einheit' verstehen können
  • Die Bedeutung der KSZE-Schlussakte von Helsinki für die Ostpolitik erläutern können

Der Grundlagenvertrag von 1972 normalisierte die Beziehungen zwischen Bundesrepublik und DDR durch die Einrichtung Ständiger Vertretungen und die gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit beider Staaten — die spätere gemeinsame Aufnahme in die UNO 1973 war eine Folge dieses Prozesses, nicht Gegenstand des Vertragstextes selbst.

Beispielfrage

Welche der folgenden Aussagen beschreiben zutreffend die Inhalte oder Folgen des Moskauer Vertrags von 1970?

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Verzicht auf Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele, Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa, insbesondere der Oder-Neiße-Linie

Der Moskauer Vertrag beinhaltete den Gewaltverzicht und die Anerkennung der Unverletzlichkeit der Grenzen. Die volle völkerrechtliche Anerkennung der DDR erfolgte erst später durch den Grundlagenvertrag.

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