Gleichschaltung und Machtkonsolidierung 1933–1934

Diese Lektion untersucht die Etappen, mit denen die Nationalsozialisten binnen weniger als anderthalb Jahren von der Regierungsübernahme zur totalitären Alleinherrschaft gelangten. Ausgangspunkt ist die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933, erlassen unmittelbar nach dem Reichstagsbrand, die zentrale Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzte. Es folgt das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933, das nur unter Einschüchterung der Abgeordneten durch SA und SS mit der erforderlichen verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden konnte und der Reichsregierung die Befugnis gab, Gesetze ohne Beteiligung des Reichstags zu erlassen. Die Lektion behandelt die systematische Zerschlagung des Mehrparteiensystems — Verbot von KPD und SPD, Zwangsauflösung der Gewerkschaften, schließlich das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom Juli 1933, das die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei erklärte — sowie die "Gleichschaltung" der Länder, die den föderalen Charakter der Weimarer Republik zugunsten eines zentralistischen Einheitsstaates beseitigte. Den Abschluss bildet der sogenannte "Röhm-Putsch" im Juni 1934, bei dem die Ermordung der SA-Führung Hitler die Unterstützung der Reichswehr sicherte, sowie die Vereinigung der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler nach Hindenburgs Tod im August 1934 — der formale Abschluss der Machtkonsolidierung.

  • Die rechtlichen Etappen der Machtkonsolidierung (Notverordnung, Ermächtigungsgesetz) erklären können
  • Die Zerschlagung des Mehrparteiensystems 1933 nachvollziehen können
  • Die 'Gleichschaltung' der Länder als Ende des Föderalismus einordnen können
  • Die Bedeutung des Röhm-Putsches für Hitlers Machtstellung analysieren können
  • Die Vereinigung von Reichspräsidenten- und Reichskanzleramt 1934 beschreiben können

Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 gab der Reichsregierung die Befugnis, Gesetze ohne Mitwirkung des Reichstags zu erlassen — verabschiedet mit der erforderlichen verfassungsändernden Mehrheit, nachdem SA- und SS-Verbände die Abgeordneten im Vorfeld der Abstimmung eingeschüchtert hatten.

Beispielfrage

Welche verfassungsrechtliche Konsequenz ergab sich unmittelbar aus der 'Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933?

Antwort anzeigen

Die zeitweise Aufhebung der Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung.

Die Reichstagsbrandverordnung ermöglichte die Außerkraftsetzung der wesentlichen Grundrechte (wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit) und bildete die rechtliche Basis für die Verfolgung politischer Gegner.

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