Diese Lektion vergleicht die Entstehung von Bundesrepublik und DDR im Jahr 1949 anhand ihrer jeweiligen politischen Systeme. Im Westen erarbeitete der Parlamentarische Rat — bestehend aus Vertretern der Landtage der westlichen Besatzungszonen — auf Grundlage der "Frankfurter Dokumente" der westlichen Militärgouverneure sowie der inhaltlichen Vorarbeit des Herrenchiemseer Verfassungskonvents das Grundgesetz. Die Lektion erklärt, warum das Grundgesetz bewusst nicht durch eine Volksabstimmung legitimiert wurde: Man wollte den provisorischen Charakter der Staatsgründung betonen und eine endgültige Zementierung der deutschen Teilung vermeiden — daher auch die Bezeichnung "Grundgesetz" statt "Verfassung". Im Osten entstand die DDR mit einer formal demokratisch anmutenden Verfassung, deren reale Machtausübung jedoch durch das Prinzip des "demokratischen Zentralismus" und die faktische Führungsrolle der SED bestimmt wurde: Während die Volkskammer formal als höchstes Staatsorgan fungierte, lag die tatsächliche Entscheidungsmacht beim Politbüro der SED. Die Lektion behandelt damit die grundlegende Diskrepanz zwischen demokratischer Verfassungsfassade und realer Machtstruktur in der DDR und stellt sie dem parlamentarisch-föderalen System der Bundesrepublik gegenüber.
Das Grundgesetz wurde 1949 bewusst nicht durch eine Volksabstimmung, sondern durch die Zustimmung der Länderparlamente legitimiert — eine Entscheidung, die den provisorischen Charakter des westdeutschen Staates betonen und einer endgültigen Zementierung der deutschen Teilung entgegenwirken sollte.
Welches Gremium war primär für die Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich?
Der Parlamentarische Rat
Der Parlamentarische Rat, bestehend aus Vertretern der Landtage der westlichen Besatzungszonen, erarbeitete 1948/49 das Grundgesetz.
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