Diese Lektion befasst sich mit der Verfassung der Weimarer Republik von 1919 — einer der demokratischsten Verfassungen ihrer Zeit, die dennoch strukturelle Schwächen in sich trug, die zu ihrem späteren Scheitern beitrugen. Im Zentrum steht das institutionelle Kräftegleichgewicht zwischen Reichspräsident, Reichstag und Reichsregierung: der direkt vom Volk gewählte Reichspräsident besaß mit Artikel 48 ein weitreichendes Notverordnungsrecht, das ihm im Krisenfall erlaubte, ohne Zustimmung des Parlaments zu regieren — eine Kompetenz, die ihm den kritischen Beinamen "Ersatzkaiser" einbrachte. Gleichzeitig beruhte der Reichstag auf einem reinen Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel, was zu einer starken Fragmentierung der Parteienlandschaft und häufig instabilen Koalitionsregierungen führte. Die Lektion beleuchtet zudem den Reichsrat als Vertretung der Länderinteressen mit suspensivem Vetorecht, die plebiszitären Elemente wie Volksbegehren und Volksentscheid, sowie die im zweiten Hauptteil der Verfassung verankerten Grundrechte, die durch Artikel 48 im Ernstfall wieder außer Kraft gesetzt werden konnten. Die Fragen sind auf Abiturniveau formuliert und verlangen ein Verständnis dafür, wie formal demokratische Institutionen durch ihre eigene Konstruktion instabil werden konnten — ein zentrales Thema für das Verständnis des Übergangs von der Weimarer Republik zur nationalsozialistischen Diktatur. Die Lektion ist bewusst quellenneutral gehalten und orientiert sich an weithin anerkannten historischen Fakten, nicht an länderspezifischen Lehrplänen einzelner Bundesländer.
Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlaubte dem Reichspräsidenten, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Notverordnungen zu erlassen und notfalls die Grundrechte zeitweise außer Kraft zu setzen — eine Kompetenz, die ursprünglich als Ausnahmeinstrument gedacht war, in der Praxis der späten 1920er und frühen 1930er Jahre jedoch zum regulären Regierungsmittel wurde.
Welche Funktion hatte der Reichspräsident in der Weimarer Verfassung primär inne, die ihm den Beinamen 'Ersatzkaiser' einbrachte?
Die Stellung als starkes Staatsoberhaupt mit weitreichenden Befugnissen zur Krisenintervention
Der Reichspräsident besaß durch die Direktwahl und insbesondere durch die Notverordnungskompetenz gemäß Artikel 48 eine Machtfülle, die ihn zu einem zentralen Akteur machte, der das parlamentarische System überlagern konnte.
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