Der Bundesrat

Der Bundesrat ist eines der komplexeren Verfassungsorgane des deutschen politischen Systems, weil er weder eine zweite Parlamentskammer im klassischen Sinne noch eine reine Ländervertretung nach dem Vorbild des US-Senats ist. Dieses Lernmodul für die Abiturstufe erschließt seine besondere Stellung im föderalen Aufbau der Bundesrepublik.

Über den Bundesrat wirken die 16 Bundesländer an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Anders als der Bundestag wird er nicht gewählt, sondern setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen, die von diesen entsandt und jederzeit abberufen werden können — die Mitgliedschaft ist also an das jeweilige Regierungsamt im Land gebunden. Ein zentraler, oft missverstandener Punkt ist die Regelung des Art. 51 Abs. 3 GG, wonach die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können: Kommt es innerhalb einer Landesregierung zu keiner einheitlichen Position, gelten die Stimmen dieses Landes als ungültig.

Das Modul behandelt ausführlich die Stimmenverteilung, die sich nach der Einwohnerzahl der Länder richtet, wobei jedes Land mindestens drei Stimmen erhält — ein Mechanismus, der einen Ausgleich zwischen bevölkerungsreichen und kleineren Ländern schaffen soll. Im Zentrum steht zudem die grundlegende Unterscheidung zwischen Zustimmungsgesetzen, die zwingend der Billigung des Bundesrates bedürfen (etwa bei Verfassungsänderungen oder Gesetzen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf die Länder), und Einspruchsgesetzen, bei denen der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates mit entsprechender Mehrheit überstimmen kann.

Schließlich wird die Funktion des Vermittlungsausschusses erläutert, eines paritätisch aus Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat besetzten Gremiums, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Organen einen Kompromissvorschlag erarbeitet — schlägt dieser Änderungen vor, muss der Bundestag erneut über das geänderte Gesetz beschließen. Die Fragen sind eigenständig verständlich formuliert und prüfungsrelevant für das Thema föderale Gesetzgebung im Fach Politik/Sozialkunde.

  • Die Zusammensetzung des Bundesrates und das Prinzip der einheitlichen Stimmabgabe nach Art. 51 Abs. 3 GG erklären können
  • Die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat nachvollziehen können
  • Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze klar voneinander unterscheiden können
  • Die Funktion des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren verstehen
  • Die Rolle des Bundesrates im föderalen System der Bundesrepublik einordnen können

Art. 51 Abs. 3 Satz 2 GG: "Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden." Art. 51 Abs. 2 GG regelt die gestaffelte Stimmenzahl nach Einwohnerzahl mit einer Mindestzahl von drei Stimmen je Land.

Beispielfrage

Wie ist die Stimmabgabe der Länder im Bundesrat gemäß Art. 51 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geregelt?

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Die Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden.

Gemäß Art. 51 Abs. 3 GG müssen die Stimmen eines Landes einheitlich abgegeben werden. Dies bedeutet, dass ein Land seine Stimmen nicht splitten darf, auch wenn die Landesregierung aus einer Koalition besteht.

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